Am 22.11.2022 tritt die neue GOT in Kraft. Alle Tierärzte sind gesetzlich verpflichtet, die GOT einzuhalten, anderenfalls drohen den Tierärzten empfindliche Bußgelder.
Neben allgemeinen Preissteigerungen, die unumgänglich sind (die alte GOT war aus 1999) kommt nun u.a. eine „Hausbesuchsgebühr“ hinzu, die auch nicht unter den Patientenbesitzern aufgeteilt werden darf sowie eine Erhöhung der Fahrtkosten auf 3,50€/Doppelkilometer. Im Notdienst muss zwingend der zweifache Gebührensatz angewendet werden.
Da sich einige Änderungen schwer nachvollziehen lassen und eine erhebliche Mehrbelastung für die Tierhalter bedeuten, haben wir bereits einen Antrag an die Tierärztekammer gestellt und um Nachbesserung gebeten, aber vorerst sind wir an diese Form der neuen GOT gebunden.
Wir raten daher allen unseren Kunden, sich für planbare Routinebehandlungen zusammenzuschließen. Wir selbst sind auch immer bemüht, unsere Fahrtwege möglichst so zu planen, dass die Fahrtkosten für unsere Kunden möglichst gering sind.
Wenn Sie Fragen zur GOT haben oder Rückfragen zu einer Rechnung, rufen Sie uns an! Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.